BITV 2.0
Gebärdensprache nach BITV 2.0
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, legt fest, wie barrierefrei Websites und Apps öffentlicher Stellen des Bundes sein müssen. Dazu gehören Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Wir übersetzen deine Inhalte und produzieren die Videos so, wie die Verordnung es verlangt. Taube Fachleute übersetzen die Texte und stehen selbst vor der Kamera.
Wissen
Was die BITV 2.0 verlangt
Für wen die BITV 2.0 gilt
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes, zum Beispiel für Bundesministerien und Bundesbehörden. Die überarbeitete Fassung ist am 25. Mai 2019 in Kraft getreten. Sie setzt die Richtlinie 2016/2102 der Europäischen Union (EU) um, die für Websites und Apps öffentlicher Stellen in der ganzen EU gilt.
Für Länder und Kommunen gilt das Landesrecht. Die Länder haben dafür eigene Gesetze und Verordnungen.
Was auf die Startseite gehört
Nach § 4 BITV 2.0 braucht die Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Sie informieren über die wesentlichen Inhalte und geben Hinweise zur Navigation.
Außerdem fassen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit zusammen und weisen auf weitere Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache hin. Wie das aussieht, zeigen wir auf unserer eigenen Seite Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Jede öffentliche Stelle veröffentlicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin steht, wie weit die Website die Anforderungen erfüllt und welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind. Die Erklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein.
Normen und Überwachung
Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549. Erfüllt eine Website diese Norm, gilt sie als barrierefrei, solange nichts dagegen spricht.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik prüft regelmäßig Websites und Apps von Bundesbehörden. Sie gehört zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Anlage 2
Worauf es beim Video ankommt
Anlage 2 der BITV 2.0 beschreibt, wie Videos in Deutscher Gebärdensprache gestaltet sein müssen. Die Überwachungsstelle des Bundes hat dazu Empfehlungen veröffentlicht. Bei jeder Produktion achten wir unter anderem auf diese Punkte:
- ein einfarbiger Hintergrund ohne Bewegung, nicht schwarz und nicht weiß
- keine Schatten auf Kopf und Oberkörper
- die Hände sind gut zu sehen, ebenso Mimik und Mundbild
- Kleidung ohne Muster, die sich deutlich von der Hautfarbe abhebt
Angebot
Zwei Wege zu deinen Videos
Schnell umgesetzt
Lösungspaket
Für die Erläuterungen auf der Startseite bieten wir feste Pakete an. So setzt du die Anforderungen der BITV 2.0 schnell um und kannst das Budget gut planen.
Passend zu deiner Website
Individuelle Lösung
Manche Websites haben eine komplexe Struktur oder sehr fachliche Inhalte. Dann stimmen wir die Videos genau darauf ab, auch auf dein Corporate Design. Auf Wunsch übersetzen wir zusätzlich in International Sign.
Häufige Fragen
Fragen zur BITV 2.0
Muss ich meine ganze Website übersetzen lassen?
Die BITV 2.0 verlangt Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache auf der Startseite. Ob du weitere Inhalte übersetzen lässt, entscheidest du. Wir beraten dich, welche Informationen für taube Menschen besonders wichtig sind, zum Beispiel zu Anträgen oder Terminen.
Was kostet ein Gebärdensprachvideo?
Der Preis hängt vor allem von der Länge des Textes ab, denn daraus ergibt sich die Länge des Videos. Wie wir rechnen, erklären wir im Beitrag Was kostet ein Gebärdensprachvideo?
Können Avatare die Videos ersetzen?
Zurzeit nicht. Avatare in Gebärdensprache sind noch nicht ausgereift. Die Verbände tauber Menschen in Deutschland und Österreich kritisieren sie deutlich. Einzelne Gebärden sind oft verständlich, ganze Sätze viel seltener. Deshalb übersetzen bei uns taube Fachleute, die selbst vor der Kamera stehen.
Gilt die BITV 2.0 auch für Länder und Kommunen?
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Länder und Kommunen richten sich nach dem Landesrecht. Was dort genau gilt, steht in den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes.
Wie schreibe ich Gebärdensprachvideos aus?
Die Überwachungsstelle des Bundes hat dafür eine Handlungsempfehlung veröffentlicht. Sie beschreibt unter anderem, welche Qualifikation die Übersetzenden haben sollten. Bewirbt sich dein Unternehmen auf eine Ausschreibung, unterstützen wir dich als Nachunternehmen. Mehr dazu findest du auf der Seite Gebärdensprachvideos für Ausschreibungen.
Anfrage
Gebärdensprache für deine Website
Schick uns den Link zu deiner Website oder die Texte, die übersetzt werden sollen. Wir melden uns mit einem Angebot.
Schreib uns: uebersetzen@manua.de




































