BITV 2.0 verstehen: Schlüssel zur Inklusion

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit. Am 25. Mai 2019 in Kraft getreten, setzt sie die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um. Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, einschließlich der Einrichtungen der Bundesverwaltung und Stellen, die das Vergaberecht anwenden und dem Bund zuzurechnen sind.

Ziele und Anforderungen der BITV 2.0

Das Hauptziel der BITV 2.0 ist es, die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und grafischen Programmoberflächen zu gewährleisten. Diese Angebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, um allen Nutzenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Ein wesentlicher Aspekt der BITV 2.0 ist die Anwendung harmonisierter Normen, insbesondere der EN 301 549. Wenn Angebote, Anwendungen und Dienste diesen Normen entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Eine stilisierte Filmkamera in einem farbenfrohen, abstrakten Hintergrund, die für die Produktion vom Gebärdensprachvideo verwendet wird.

Spezifische Anforderungen und Erklärung zur Barrierefreiheit

Die BITV 2.0 enthält spezifische Anforderungen für bestimmte Bereiche von Websites und Anwendungen. Gemäß § 3 Absatz 4 soll für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie für Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden.

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss detaillierte Angaben zur Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen enthalten und von jeder Seite einer Website erreichbar sein.

Die Vorteile individueller Lösungen

Optimale Abstimmung auf spezifische Bedürfnisse und Websitestruktur
Höchste Qualität und Verständlichkeit der Gebärdensprachvideos
Nahtlose Integration in das bestehende Webdesign
Alle Anforderungen der BITV 2.0 für Gebärdensprachvideos werden vollständig erfüllt.
Verbesserung der Zugänglichkeit und des Nutzungserlebnisses für taube Besuchende

Effiziente Lösungspakete für Gebärdensprachvideos

Neben unseren individuellen Lösungen bieten wir auch Lösungspakete zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an. Diese Pakete sind speziell darauf ausgelegt, Ihnen eine kosteneffiziente und schnelle Implementierung zu ermöglichen, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen.

Wir beraten gerne zur Auswahl des am besten geeigneten Lösungspakets, abgestimmt auf spezifische Anforderungen und Budgetvorgaben. Für eine detaillierte Beratung und ein maßgeschneidertes Angebot stehen wir unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: uebersetzen@manua.de

Technische Aspekte der Integration von Gebärdensprache

Bei der Integration von Gebärdensprachvideos in Webseiten müssen verschiedene technische Aspekte berücksichtigt werden. Die Anlage 2 der BITV 2.0 definiert spezifische Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Dazu gehören unter anderem:

Vermeidung von Schatten auf dem Körper der darstellenden Person
Gute Sichtbarkeit von Mimik und Mundbild
Statischer Hintergrund (kein Schwarz oder Weiß)
Kontrast zwischen Hintergrund, Kleidung und Händen der darstellenden Person

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Implementierung der BITV 2.0 Gebärdensprache-Anforderungen stellt viele Organisationen vor Herausforderungen. Eine davon ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Produktion von Gebärdensprachvideos. Nicht jede Information kann in Echtzeit in Gebärdensprache übersetzt werden, was eine sorgfältige Auswahl der zu übersetzenden Inhalte erfordert.

Vorteile der BITV 2.0 Gebärdensprache-Integration

Die Integration von Gebärdensprache in digitale Angebote bietet viele Vorteile. Die BITV 2.0 Gebärdensprache-Richtlinien erhöhen die Unabhängigkeit tauber Menschen, fördern ihre Selbstständigkeit und ihr Selbstwertgefühl. Außerdem verbessert die Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache die gesellschaftliche Teilhabe erheblich.

Zukunftsperspektiven und technologische Entwicklungen

Die Technologie entwickelt sich ständig weiter, und es gibt vielversprechende Ansätze, die die Umsetzung der BITV 2.0 Gebärdensprache-Anforderungen in Zukunft erleichtern könnten. Allerdings ist es wichtig, die Grenzen und Herausforderungen dieser Entwicklungen zu verstehen.

Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen werden erforscht, um die Übersetzung von Text in Gebärdensprache zu unterstützen. Ziel ist es, die Kosten zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Qualität zu gewährleisten. Jedoch sind aktuelle Avatar-Lösungen noch nicht marktreif und werden von der Gehörlosengemeinschaft stark kritisiert. Die Verständlichkeit von Avatar-Gebärden variiert stark, wobei einzelne Wörter oft gut verstanden werden, ganze Sätze jedoch nur zu etwa 60 % verständlich sind.

Die Optimierung und Modernisierung des Einsatzes von menschlichen, gehörlosen Dolmetschenden, unterstützt durch technologische Hilfsmittel, scheint derzeit der vielversprechendste Weg zu sein, um die BITV 2.0 Gebärdensprache-Anforderungen effektiv umzusetzen und gleichzeitig die Qualität und Akzeptanz in der Zielgruppe zu gewährleisten.

Lösungsansätze für die Umsetzung der BITV 2.0 Gebärdensprache

Für eine optimale Umsetzung der BITV 2.0-Anforderungen bezüglich Gebärdensprache können individuelle Lösungen notwendig sein, besonders bei:

Komplexe Websitestrukturen: Wenn Ihre Website eine besonders komplexe Struktur oder Navigation hat, kann es notwendig sein, die Gebärdensprachvideos speziell darauf abzustimmen.
Spezielle inhaltliche Anforderungen: Manche Websites behandeln sehr spezifische oder technische Themen, die in der Gebärdensprache besondere Sorgfalt erfordern.
Corporate Design: Wenn Sie besondere Anforderungen an das visuelle Erscheinungsbild der Videos haben, die über unsere Standardoptionen hinausgehen.
Interaktive Elemente: Für Websites mit vielen interaktiven Elementen können spezielle Lösungen erforderlich sein, um diese in den Gebärdensprachvideos angemessen zu erklären.
Mehrsprachigkeit: Bei mehrsprachig verfügbaren Websites besteht die Möglichkeit, maßgeschneiderte Lösungen für mehrsprachige Gebärdensprachvideos zu entwickeln.
Illustration: Idiomatische Gebärden I

BITV 2.0: Überwachung und Unterstützung

Zur Überwachung und Unterstützung der Umsetzung der BITV 2.0 wurde eine Überwachungsstelle eingerichtet. Diese veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Umsetzung der Verordnung, einschließlich aktueller Informationen zu den zu beachtenden Standards, Konformitätstabellen und weiterführenden Erläuterungen.

Die BITV 2.0 stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland dar. Sie setzt nicht nur EU-Vorgaben um, sondern geht in einigen Bereichen darüber hinaus, um ein möglichst hohes Maß an Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten. Mit der Unterstützung von Experten wie manua können öffentliche Stellen diese Anforderungen effektiv und nutzerfreundlich umsetzen.

Für weitere Informationen oder Anfragen kontaktiere uns einfach per E-Mail: uebersetzen@manua.de

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